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Halbe: Das Regelwerk
Das
Regelwerk ist ein Werk der Erfahrung. Es ist nicht auszuschließen,
dass es sich im Laufe der Zeit ausweitet. Alle Teilnehmer am 13-Halbe-Trinken
verpflichten sich, das Regelwerk zu befolgen.
§ 1
Jedermann, der innerhalb sechs Stunden (zwischen 18:00 und
24:00 Uhr) zwölf
Halbe Bier trinkt (12 x 0,5l), bekommt den dreizehnten Halben gratis und
darf sich danach in das fünfte Herz-Buch eintragen.
§ 2
Als getrunken gelten nur die Halben, die im Magen verbleiben.
Halbe, die zu dem Zweck getrunken werden, sie im Anschluss zu erbrechen,
zählen
nicht.
§ 3
Nur vom Wirt ausgegebene 0,5l-Bitburger-Biergläser dürfen
beim 13 Halbe-Trinken zur Anwendung kommen.
§ 4
Über die Eintragung in das Herz-Buch entscheidet
allein der Wirt des Hauses.
§ 5
Oberste Gewalt während des 13-Halbe-Trinkens hat
der Wirt des Hauses. Er ist jederzeit berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch
zu machen.
Halle (Saale), 9.12.05 |