13 Halbe: Das Regelwerk

Das Regelwerk ist ein Werk der Erfahrung. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich im Laufe der Zeit ausweitet. Alle Teilnehmer am 13-Halbe-Trinken verpflichten sich, das Regelwerk zu befolgen.

§ 1

Jedermann, der innerhalb sechs Stunden (zwischen 18:00 und 24:00 Uhr) zwölf Halbe Bier trinkt (12 x 0,5l), bekommt den dreizehnten Halben gratis und darf sich danach in das fünfte Herz-Buch eintragen.

§ 2

Als getrunken gelten nur die Halben, die im Magen verbleiben. Halbe, die zu dem Zweck getrunken werden, sie im Anschluss zu erbrechen, zählen nicht.

§ 3

Nur vom Wirt ausgegebene 0,5l-Bitburger-Biergläser dürfen beim 13 Halbe-Trinken zur Anwendung kommen.

§ 4

Über die Eintragung in das Herz-Buch entscheidet allein der Wirt des Hauses.

§ 5

Oberste Gewalt während des 13-Halbe-Trinkens hat der Wirt des Hauses. Er ist jederzeit berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.


Halle (Saale), 9.12.05