Heymanns Vortragstätigkeit an der Volkshochschule 1936/37

Der "Arbeitsplan" der Volkshochschule Halle für den Zeitraum Dezember 1936 bis März 1937 kündigte auf S. 9 einen Vortrag des "Stadtbaumeisters a.D., MdRdbK" Wilhelm Heymann an: "Architektur als Zeitausdruck und ihre Bauberatung".

Im Untertitel wurde die Struktur des Vortrags zur Kenntnis gegeben: "Die Kunst als Erzieherin des Volkes - Die Architektur im Laufe der Jahrhunderte bis zur Jetztzeit - Die Stellung des Architekten und seien Aufgaben im Rahmen der Reichskammer der bildenden Künste - Bauberatung".

Am 12. Dezember 1936 reagierte der Landesleiter Halle-Merseburg der Reichskammer der bildenden Künste (Sitz: Hindenburgstr. 55), Stintz, auf die Ankündigung:
"Herrn
Stadtbaumeister a.D. Heymann,
Halle/Saale
Mars-Strasse 4


Betr. Ihren Vortrag in der Volkshochschule.

Durch einen Berufskollegen wurde mir der Arbeitsplan der hiesigen Volkshochschule zugestellt.

Auf Seite 9 dieses Planes künden Sie an, dass Sie am 22. Februar 1937 einen Vortrag über "Architektur als Zeitausdruck" zu halten beabsichtigen und dabei auch die Belange der Reichskammer der bildenden Künste berühren wollen.

Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass diese reinen Kammerangelegenheiten nur vom zuständigen Landesleiter bzw. dessen beauftragten Referenten behandelt werden dürfen. Sie sind wohl Mitglied der Kammer, dürfen aber zu den Anordnungen derselben öffentlich nicht Stellung nehmen.

Ich fordere Sie hiermit auf, den Teil Ihres Vortrages "Die Stellung des Architekten und seine Aufgaben im Rahmen der Reichskammer der bildenden Künste" abzusetzen.- Gegen das weitere Thema Ihres beabsichtigten Vortrages ist von Seiten der Reichskammer der bildenden Künste nichts einzuwenden.

Heil Hitler!
Gez. Stintz
(Siegel)"

Der Vortrag wurde gehalten, die Presse berichtete:

"Architektur als Zeitausdruck
Einen äußerst interessanten Vortrag über Architektur hielt in der Volkshochschule Stadtbaumeister a.D. Fr. W. Heymann. Wir haben das Glück, so sagte der Redner, in unserem Führer einen besonderen Freund und Förderer der Baukunst zu besitzen. Die großartigen Bauten der Bewegung und des Staates in den Jahren nach der Machtergreifung sind Ausdruck eines neuen Kulturwillens. In den Monumentalbauten in Nürnberg, München, Heidelberg, Berlin und anderen Städten, den Ordensburgen der Partei, sehen wir eine neue kulturelle Zeitepoche. An diese schließen sich würdig an die gewaltigen Autobahnen, die monumentalen Straßenbauten mit ihren Tälern und Höhen überspannenden Brücken. In ihrer Gesamtheit sind sie der Ausdruck nationalsozialistischen Gestaltungswillens, der den Volkscharakter voll zur Geltung bringt. Zahlreiche Lichtbilder unterstützten den lebendigen Vortrag und dankbare Zuhörer zollten dem Redner starken Beifall." (Mitteldeutsche Nationalzeitung, 26.2.37)"

F. Tamms (1904-80),
AB-Brücke Eisenach, 1937
F. Tamms (1904-80,
AB-Brücke Saaletal b. Jena, 1937
Ein weiterer Artikel erschien in den Hallischen Nachrichten:

"Architektur als Zeitausdruck
Einen aufschlussreichen Vortrag über das Thema "Architektur als Zeitausdruck und ihre Bauberatung" hielt kürzlich Stadtbaumeister a.D. Heymann in der Hallischen Volkshochschule.

In den einleitenden Ausführungen sprach der Redner davon, dass die Kunst und insbesondere die Baukunst Ausdruck der Weltanschauung ihrer Zeit ist und wies darauf hin, dass Adolf Hitler mit dem Nationalsozialismus auch die Grundlagen zu einer neuen deutschen Kunst geschaffen hat. An Stelle der zügellosen Freiheit des selbstherrlichen Individuums ist auch für die Kunst die Bindung an die Gemeinschaft und überhaupt an das Volk getreten. Die Baukunst und mit ihr die Architektur sind in erster Linie dazu berufen, in diesem Sinne vorbildlich zu sein. Der Architekt, dessen Aufgabe es ist, den Ausdruck der Zeit in seinen Bauten für Jahrhunderte, ja, für Jahrtausende festzulegen, muss seinen Beruf wahrhaft erstnehmen, um das zu erfüllen, was seiner Zeit als höchste Aufgabe erscheint.

Gemäß dem Wort "Studiere das Alte und schaffe Neues" befasste sich der Redner in seinen weiteren Ausführungen zunächst mit aufschlussreichen historischen Betrachtungen, die er bis zur Gegenwart hinüberleitete und in ein Führerwort vom Parteitag 1936 in Nürnberg ausklingen ließ, in dem es u.a. heißt, .…die nationalsozialistische Kunst hat unserer Gemeinschaftsentwicklung zu dienen. Wir wünschen in unserer Kunst nur die Verherrlichung des besten Kerns unseres Volkes an Leib und Seele gemessen. Das Gebot unserer Schönheit soll immer heißen: Gesundheit. Für das Architektonische übersetzt, Klarheit, Zweckmäßigkeit und - aus beiden heraus entwickelt - wieder Schönheit."

Der Redner schaltete vor die nun folgende Vorführung seiner Lichtbilder noch eine kurze Betrachtung über Architektur und Reklame ein, forderte deren harmonischen Zusammenklang und führte zusammenfassend aus, dass die Reklame niemals bestimmend für das Bild der Stadt, der Straßen und Plätze sowie der Landschaft sein dürfe.

Im Anschluss an die Vorführung der Bilder von Werken der Baukunst aus allen Zeitepochen bis zur Jetztzeit wandte sich Stadtbaumeister Heymann den Aufgaben der Architekten im nationalsozialistischen Staat zu. Architekt sei derjenige, welcher mitwirke an der Ergänzung und Erhaltung von Kulturgut. Das setze ein hohes Wissen und Können voraus. Es genüge nicht, wenn der Architekt nur Zeichner sei, sondern er müsse auch dem Bauenden sowie dem Handwerker im künstlerischen, städtebaulichen und konstruktiven Sinne Berater sein. Bei seinem Schaffen müsse er stets das Volksganze in seinem Auge haben. Gemeinschaftsgeist müsse ihn bei seinem Berufe beseelen, immer müsse er von der hohen Warte der Gesamtheit aus sein Schaffen einrichten.

Nachdem der Redner dann von den Aufgaben des Hausbesitzers als des treuhänderischen Verwalters eines der wichtigsten Teile des deutschen Volksvermögens gesprochen hatte, ging er ausführlicher auf die Fragen der Bauberatung ein. Auf den Schultern des Beraters ruhe eine große kulturelle und wirtschaftliche Verantwortung. Der mit dem Planentwurf betraute Fachmann habe seinen Beruf als Sachwalter und Treuhänder des Auftraggebers auszuüben. Unbeeinflusst müsse er die Belange seines Bauherrn mit denen der Mitbeteiligten und mit denen der Allgemeinheit in Einklang bringen. Nach Leistung der Vorarbeiten beginne dann die eigentliche Arbeit des Architekten. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Bauherrn müsse beiderseits von echtem Vertrauen getragen sein.
Stadtbaumeister Heymann schloss seinen aufschlussreichen Vortrag mit einem Führerwort und den Worten: "Aller Dienst an der Baukunst ist Dienst am Volk und unserem Deutschtum und damit Dienst an Adolf Hitler."

Kongresshalle Nürnberg, 1. Deutsche Bauausstellung (1949)

Auch die Saale-Zeitung berichtete:

"Studiere das Alte und schaffe Neues
Architektur als Zeitausdruck / Aufgaben der Architekten im neuen Reich
In der Volkshochschule hielt Stadtbaumeister a.D. Heymann in diesen Tagen einen Vortrag über das Thema "Architektur als Zeitausdruck und ihre Bauberatung". Dabei führte er u.a. aus:
Wir haben das Glück, in Adolf Hitler einen besonderen Freund und Förderer der Baukunst zu besitzen. Die großartigen Bauten der Bewegung und des Staates in den Jahren nach der Machtergreifung sind Ausdruck des neuen Kulturwillens. Damit soll keineswegs gesagt sein, dass das Ziel dieser heutigen Bestrebungen etwa eine Stilkunst oder Tendenzkunst sein soll. Die Kunst hat sich zu allen Zeiten eine besondere Ausdrucksform gewählt. Die christliche Kunst und über die romanische Kunst hinweg die Gotik waren der Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung. Nichts anderes aber will die nationalsozialistische Kunst, und in der Baukunst als stärkster Ausdruck dieser Weltanschauung soll diese Kunst verankert sein. Die Bauten des neuen Deutschlands sind schon sprechende Zeugen einer neuen großartigen deutschen Kultur.

Im Gegensatz zu den Verirrungen einer liberalistischen und egoistischen Zeit setzen wir heute die Bindung an die Gemeinschaft und an das Volk überhaupt. Die Baukunst und mit ihr die Architektur sind in erster Linie berufen, vorbildlich zu sein und ihre Aufgaben im Großen wie im Kleinen würdig zu lösen, ohne protzenhafte Aufdringlichkeit, aber auch ohne falsche Bescheidenheit. Der Architekt, der berufen ist, den Ausdruck der Zeit in seinen Bauten für Jahrhunderte festzulegen, muss seinen Beruf wahrhaft ernst nehmen und an den Anfang seines Schaffens das Wort eines Lehrers der Baukunst setzen: Studiere das Alte und schaffe Neues.
Modell der Kongresshalle, 1938
Nach einem Überblick über die Geschichte der Baukunst, der sich zunächst ausführlich mit der römischen Baukunst beschäftigte, um dann die mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Baumeister vor Augen zu führen, kam der Vortragende auch auf die mit der Architektur in ursächlichstem Zusammenhang stehende Außenreklame zu sprechen. Ein Gang durch unsere Geschäftsstraßen zeige auch heute noch in erschreckender Form, wie selten billige Forderungen an eine harmonische Gestaltung von Architektur und Außenreklame gestellt würden. Selbst ein Ortsstatut mit allen seinen Nebenbestimmungen seit 1907 und auch seine verschärften Ergänzungen neuerer Zeit hätten hier noch kaum nennenswerten Erfolg erzeugen können. Endziel von Verbesserungsbestrebungen müsse sein: zurück zum handwerklichen Aushängeschild, Richtlinien für ganze Straßenzüge. Dem Architekten dürfe Reklame nicht gleichgültig sein. Im nationalsozialistischen Staat müsse auch dieses Gebiet sich dem Gemeinschaftsgeist unterordnen, ohne dabei einen freien, dem Volksempfinden entsprechenden Wettstreit zu unterbinden.

In bunter Reihenfolge zeigten Lichtbilder den Zuhörern Werke der Baukunst aus den verschiedensten Zeitepochen bis zur Jetztzeit. Der Vortragende wandte sich dann den heutigen Aufgaben des Architekten zu. In stolzem Gedenken der großen Vergangenheit und in dem Bewusstsein, jetzt wieder eine große Zeit miterleben zu können, wird der deutsche Baukünstler niemals Eigenbrötler sein, sondern wird in seinem Schaffen stets das Volksganze im Auge haben. Häuserbauen heißt letzten Endes nicht allein Wohnungen schaffen, sondern aus Liebe zur Natur und Menschen auch die Landschaft, die Umgebung, in der man baut, ganz in das Programm hineinzuziehen. Hierbei muss es ganz gleichgültig sein, am Maßstab des Baumeisters ganz allgemein gemessen, ob man einen Karnickelstall baut, einen Baum pflanzt, ein Ein-Familien-Haus oder eine Fabrik errichtet. Dann wirkt der Architekt im nationalsozialistischen Geiste, dann wird sein Beruf auch wieder ein wahrhaft königlicher und von der Gesamtheit gewürdigter und anerkannter sein.
Nachdem der Vortragende noch über die Bauberatung gesprochen und dabei auf die Wichtigkeit hingewiesen hatte, dass der Bauherr in der Wahl seiner Berater vorsichtig sei und sich nur wirklicher Architekten bediene, schloss er mit einem Wort des Führers, in dem es heißt: So wichtig für das Fortbestehen eines Volkes seine heldischen Taten auf den Schlachtfeldern sein mögen, wichtiger und jene überdauernd sind die Taten des Geistes, sind seine Bauten und seine Lieder."
Die Presseberichterstattung zeigt, dass Heymann sich - trotz der Aufforderung des Landesleiters der Reichskammer der bildenden Künste - zu den Aufgaben des Architekten äußerte. Im Original liest sich das so (S.11ff):

"Doch nun zu den heutigen Aufgaben des Architekten im nationalsozialistischen Staat. Was stellt nun der nationalsozialistische Staat für Anforderungen an diesen, was lehrt uns das vorhin Gesagte und was zeigten und die Lichtbilder?

Ich darf mich hier den Bekanntmachungen der Reichskammer der bildenden Künste auszugsweise bedienen. Zunächst wer ist Architekt? Architekt ist derjenige, welcher mitwirkt an der Ergänzung und Erhaltung von Kulturgut. Hierunter ist zu verstehen, jede planende oder sonst gestaltende, leitende, anordnende, betreuende oder begutachtende Tätigkeit, die geleistet wird für Baugestaltung, die im Ortsbilde oder in der Landschaft sichtbar in Erscheinung träte, ferner Bauvorhaben an oder in künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Bauwerke.

Hiermit soll gesagt sein, dass nicht die Befähigung zur Aufnahme in die Reichskammer als Mitglied durch einen künstlerischen Nachweis zu erbringen ist. Aufgenommen kann also jeder werden, der in vorhin genannten Sinne baulich schafft. Die Befähigung hat der Betreffende selbst durch seine Bauanträge bei der Behörde - der Baupolizei - zu erbringen, diese entscheidet gemeinsam mit der Reichskammer, ob er künstlerisch befähigt ist, oder nicht. Es findet also in der Auswirkung vorgenannter Bestimmungen in erster Linie eine Ausschaltung der so genannten Fuscher statt. Dem Landesleiter steht das Recht zu, nach wiederholter Mahnung diese wegen Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit aus der Kammer auszuschließen und damit die Berufsausübung als Architekt zu verbieten. (…)

Das Schaffen und Wirken des Architekten im nationalsozialistischen Staat soll nicht allein abhängig sein von einer akademischen Bildung. So wichtig diese sein mag, sie allein macht den Architekten nicht. Hierzu gehört, wie wir schon zu Anfang von dem Kriegsbaumeister Vitruvius hörten, doch wohl etwas mehr. Der Architekt muss neben Materie und das ist die Konstruktion in all ihrer Vielseitigkeit, diese voll beherrschen. Er soll nicht nur Zeichner sein und im landläufigen Sinne Bilder malen können, er muss, und dies trifft sowohl den Bauberater, diesen in ganz besonderen Maße, aber auch den Bauleiter und damit den beamteten Architekten, in künstlerischem Sinne, im städtebaulichen Sinne, wie im konstruktiven Sinne Berater sein für den Bauenden, wie auch den Handwerker. Neben seine zeichnerische Gewandtheit, der überzeugenden Darstellung gehört unbedingt die Beherrschung der Konstruktion und des zu bearbeitenden Materials.

Auch heute noch laufen im praktischen Leben Leute herum, die sich Architekt nennen und von vielen auch als solche betrachtet werden, die aber von den inneren Erfordernissen des eigentlichen architektonischen Schaffens gar keinen Begriff haben. Durch das Zusammenkleben von Formen und das Zusammenzeichnen von Bildchen glauben sie Baukunst zu treiben. Von dem Gebährprozess eines rythmischen Organismus und dem Erziehungsprozess einer technischen Durchdetaillierung haben diese kaum eine Vorstellung."

Vor dem Hintergrund der Mahnung: "Sie sind wohl Mitglied der Kammer, dürfen aber zu den Anordnungen derselben öffentlich nicht Stellung nehmen." ist Heymanns Verhalten bemerkenswert. Er "bedient" sich in seinem Vortrag nicht nur der Bekanntmachungen der Reichskammer, er kommentiert auch: "Hiermit soll gesagt sein…". Darüber hinaus kritisiert er indirekt den Landesleiter. Zuerst hält er Stintz sein Recht vor "nach wiederholter Mahnung diese (= "Fuscher") wegen Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit aus der Kammer auszuschließen und damit die Berufsausübung als Architekt zu verbieten." Dann beschreibt er die Wirklichkeit im Jahr 1937: "Auch heute noch laufen im praktischen Leben Leute herum, die sich Architekt nennen und von vielen auch als solche betrachtet werden, die aber von den inneren Erfordernissen des eigentlichen architektonischen Schaffens gar keinen Begriff haben."

In den Unterlagen, die den oben beschriebenen Vorgang dokumentieren, befinden sich jedoch keine weiteren Schreiben der Reichskammer zum Thema. Ob der Landesleiter von einer Rüge des unbotmäßigen Stadtbaumeisters a.D. Heymann absah, sie mündlich erteilte oder die Schriftstücke fehlen, bleibt unbeantwortet.