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Heymanns
Vortragstätigkeit an der Volkshochschule 1936/37
Der "Arbeitsplan" der Volkshochschule Halle für den Zeitraum
Dezember 1936 bis März 1937 kündigte auf S. 9 einen Vortrag des
"Stadtbaumeisters a.D., MdRdbK" Wilhelm Heymann an: "Architektur
als Zeitausdruck und ihre Bauberatung".
Im Untertitel wurde die Struktur des Vortrags zur Kenntnis gegeben: "Die
Kunst als Erzieherin des Volkes - Die Architektur im Laufe der Jahrhunderte
bis zur Jetztzeit - Die Stellung des Architekten und seien Aufgaben im Rahmen
der Reichskammer der bildenden Künste - Bauberatung".
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Am
12. Dezember 1936 reagierte der Landesleiter Halle-Merseburg der Reichskammer
der bildenden Künste (Sitz: Hindenburgstr. 55), Stintz, auf die Ankündigung: |
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"Herrn
Stadtbaumeister a.D. Heymann,
Halle/Saale
Mars-Strasse 4
Betr. Ihren Vortrag in der Volkshochschule.
Durch einen Berufskollegen wurde
mir der Arbeitsplan der hiesigen Volkshochschule zugestellt.
Auf Seite 9 dieses Planes künden
Sie an, dass Sie am 22. Februar 1937 einen Vortrag über "Architektur
als Zeitausdruck" zu halten beabsichtigen und dabei auch die Belange
der Reichskammer der bildenden Künste berühren wollen.
Es dürfte Ihnen bekannt sein,
dass diese reinen Kammerangelegenheiten nur vom zuständigen Landesleiter
bzw. dessen beauftragten Referenten behandelt werden dürfen. Sie sind
wohl Mitglied der Kammer, dürfen aber zu den Anordnungen derselben öffentlich
nicht Stellung nehmen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den
Teil Ihres Vortrages "Die Stellung des Architekten und seine Aufgaben
im Rahmen der Reichskammer der bildenden Künste" abzusetzen.- Gegen
das weitere Thema Ihres beabsichtigten Vortrages ist von Seiten der Reichskammer
der bildenden Künste nichts einzuwenden.
Heil Hitler!
Gez. Stintz
(Siegel)"
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Der
Vortrag wurde gehalten, die Presse berichtete:
"Architektur als Zeitausdruck
Einen äußerst interessanten Vortrag über Architektur hielt
in der Volkshochschule Stadtbaumeister a.D. Fr. W. Heymann. Wir haben das
Glück, so sagte der Redner, in unserem Führer einen besonderen Freund
und Förderer der Baukunst zu besitzen. Die großartigen Bauten der
Bewegung und des Staates in den Jahren nach der Machtergreifung sind Ausdruck
eines neuen Kulturwillens. In den Monumentalbauten in Nürnberg, München,
Heidelberg, Berlin und anderen Städten, den Ordensburgen der Partei,
sehen wir eine neue kulturelle Zeitepoche. An diese schließen sich würdig
an die gewaltigen Autobahnen, die monumentalen Straßenbauten mit ihren
Tälern und Höhen überspannenden Brücken. In ihrer Gesamtheit
sind sie der Ausdruck nationalsozialistischen Gestaltungswillens, der den
Volkscharakter voll zur Geltung bringt. Zahlreiche Lichtbilder unterstützten
den lebendigen Vortrag und dankbare Zuhörer zollten dem Redner starken
Beifall." (Mitteldeutsche Nationalzeitung, 26.2.37)"
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F. Tamms (1904-80),
AB-Brücke Eisenach, 1937
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F. Tamms (1904-80,
AB-Brücke Saaletal b. Jena, 1937
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Ein
weiterer Artikel erschien in den Hallischen Nachrichten:
"Architektur als Zeitausdruck
Einen aufschlussreichen Vortrag über das Thema "Architektur als
Zeitausdruck und ihre Bauberatung" hielt kürzlich Stadtbaumeister
a.D. Heymann in der Hallischen Volkshochschule.
In den einleitenden Ausführungen sprach der Redner davon, dass die Kunst
und insbesondere die Baukunst Ausdruck der Weltanschauung ihrer Zeit ist und
wies darauf hin, dass Adolf Hitler mit dem Nationalsozialismus auch die Grundlagen
zu einer neuen deutschen Kunst geschaffen hat. An Stelle der zügellosen
Freiheit des selbstherrlichen Individuums ist auch für die Kunst die
Bindung an die Gemeinschaft und überhaupt an das Volk getreten. Die Baukunst
und mit ihr die Architektur sind in erster Linie dazu berufen, in diesem Sinne
vorbildlich zu sein. Der Architekt, dessen Aufgabe es ist, den Ausdruck der
Zeit in seinen Bauten für Jahrhunderte, ja, für Jahrtausende festzulegen,
muss seinen Beruf wahrhaft erstnehmen, um das zu erfüllen, was seiner
Zeit als höchste Aufgabe erscheint.
Gemäß dem Wort "Studiere das Alte und schaffe Neues"
befasste sich der Redner in seinen weiteren Ausführungen zunächst
mit aufschlussreichen historischen Betrachtungen, die er bis zur Gegenwart
hinüberleitete und in ein Führerwort vom Parteitag 1936 in Nürnberg
ausklingen ließ, in dem es u.a. heißt, .
die nationalsozialistische
Kunst hat unserer Gemeinschaftsentwicklung zu dienen. Wir wünschen in
unserer Kunst nur die Verherrlichung des besten Kerns unseres Volkes an Leib
und Seele gemessen. Das Gebot unserer Schönheit soll immer heißen:
Gesundheit. Für das Architektonische übersetzt, Klarheit, Zweckmäßigkeit
und - aus beiden heraus entwickelt - wieder Schönheit."
Der Redner schaltete vor die nun folgende Vorführung seiner Lichtbilder
noch eine kurze Betrachtung über Architektur und Reklame ein, forderte
deren harmonischen Zusammenklang und führte zusammenfassend aus, dass
die Reklame niemals bestimmend für das Bild der Stadt, der Straßen
und Plätze sowie der Landschaft sein dürfe.
Im Anschluss an die Vorführung der Bilder von Werken der Baukunst aus
allen Zeitepochen bis zur Jetztzeit wandte sich Stadtbaumeister Heymann den
Aufgaben der Architekten im nationalsozialistischen Staat zu. Architekt
sei derjenige, welcher mitwirke an der Ergänzung und Erhaltung von Kulturgut.
Das setze ein hohes Wissen und Können voraus. Es genüge nicht, wenn
der Architekt nur Zeichner sei, sondern er müsse auch dem Bauenden sowie
dem Handwerker im künstlerischen, städtebaulichen und konstruktiven
Sinne Berater sein. Bei seinem Schaffen müsse er stets das Volksganze
in seinem Auge haben. Gemeinschaftsgeist müsse ihn bei seinem Berufe
beseelen, immer müsse er von der hohen Warte der Gesamtheit aus sein
Schaffen einrichten.
Nachdem der Redner dann von den Aufgaben des Hausbesitzers als des treuhänderischen
Verwalters eines der wichtigsten Teile des deutschen Volksvermögens gesprochen
hatte, ging er ausführlicher auf die Fragen der Bauberatung ein. Auf
den Schultern des Beraters ruhe eine große kulturelle und wirtschaftliche
Verantwortung. Der mit dem Planentwurf betraute Fachmann habe seinen Beruf
als Sachwalter und Treuhänder des Auftraggebers auszuüben. Unbeeinflusst
müsse er die Belange seines Bauherrn mit denen der Mitbeteiligten und
mit denen der Allgemeinheit in Einklang bringen. Nach Leistung der Vorarbeiten
beginne dann die eigentliche Arbeit des Architekten. Das Verhältnis zwischen
ihm und dem Bauherrn müsse beiderseits von echtem Vertrauen getragen
sein.
Stadtbaumeister Heymann schloss seinen aufschlussreichen Vortrag mit einem
Führerwort und den Worten: "Aller Dienst an der Baukunst ist Dienst
am Volk und unserem Deutschtum und damit Dienst an Adolf Hitler."
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Kongresshalle Nürnberg, 1. Deutsche Bauausstellung
(1949)
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Auch die Saale-Zeitung berichtete:
"Studiere das Alte und schaffe
Neues
Architektur als Zeitausdruck / Aufgaben der Architekten im neuen Reich
In der Volkshochschule hielt Stadtbaumeister a.D. Heymann in diesen Tagen
einen Vortrag über das Thema "Architektur als Zeitausdruck und ihre
Bauberatung". Dabei führte er u.a. aus:
Wir haben das Glück, in Adolf Hitler einen besonderen Freund und Förderer
der Baukunst zu besitzen. Die großartigen Bauten der Bewegung und des
Staates in den Jahren nach der Machtergreifung sind Ausdruck des neuen Kulturwillens.
Damit soll keineswegs gesagt sein, dass das Ziel dieser heutigen Bestrebungen
etwa eine Stilkunst oder Tendenzkunst sein soll. Die Kunst hat sich zu allen
Zeiten eine besondere Ausdrucksform gewählt. Die christliche Kunst und
über die romanische Kunst hinweg die Gotik waren der Ausdruck einer bestimmten
Weltanschauung. Nichts anderes aber will die nationalsozialistische Kunst,
und in der Baukunst als stärkster Ausdruck dieser Weltanschauung soll
diese Kunst verankert sein. Die Bauten des neuen Deutschlands sind schon sprechende
Zeugen einer neuen großartigen deutschen Kultur.
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Im
Gegensatz zu den Verirrungen einer liberalistischen und egoistischen Zeit setzen
wir heute die Bindung an die Gemeinschaft und an das Volk überhaupt. Die
Baukunst und mit ihr die Architektur sind in erster Linie berufen, vorbildlich
zu sein und ihre Aufgaben im Großen wie im Kleinen würdig zu lösen,
ohne protzenhafte Aufdringlichkeit, aber auch ohne falsche Bescheidenheit. Der
Architekt, der berufen ist, den Ausdruck der Zeit in seinen Bauten für
Jahrhunderte festzulegen, muss seinen Beruf wahrhaft ernst nehmen und an den
Anfang seines Schaffens das Wort eines Lehrers der Baukunst setzen: Studiere
das Alte und schaffe Neues. |
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Modell der Kongresshalle, 1938
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Nach
einem Überblick über die Geschichte der Baukunst, der sich zunächst
ausführlich mit der römischen Baukunst beschäftigte, um dann
die mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Baumeister vor Augen zu führen,
kam der Vortragende auch auf die mit der Architektur in ursächlichstem
Zusammenhang stehende Außenreklame zu sprechen. Ein Gang durch unsere
Geschäftsstraßen zeige auch heute noch in erschreckender Form, wie
selten billige Forderungen an eine harmonische Gestaltung von Architektur und
Außenreklame gestellt würden. Selbst ein Ortsstatut mit allen seinen
Nebenbestimmungen seit 1907 und auch seine verschärften Ergänzungen
neuerer Zeit hätten hier noch kaum nennenswerten Erfolg erzeugen können.
Endziel von Verbesserungsbestrebungen müsse sein: zurück zum handwerklichen
Aushängeschild, Richtlinien für ganze Straßenzüge. Dem
Architekten dürfe Reklame nicht gleichgültig sein. Im nationalsozialistischen
Staat müsse auch dieses Gebiet sich dem Gemeinschaftsgeist unterordnen,
ohne dabei einen freien, dem Volksempfinden entsprechenden Wettstreit zu unterbinden.
In bunter Reihenfolge zeigten Lichtbilder den Zuhörern Werke der Baukunst
aus den verschiedensten Zeitepochen bis zur Jetztzeit. Der Vortragende wandte
sich dann den heutigen Aufgaben des Architekten zu. In stolzem Gedenken der
großen Vergangenheit und in dem Bewusstsein, jetzt wieder eine große
Zeit miterleben zu können, wird der deutsche Baukünstler niemals Eigenbrötler
sein, sondern wird in seinem Schaffen stets das Volksganze im Auge haben. Häuserbauen
heißt letzten Endes nicht allein Wohnungen schaffen, sondern aus Liebe
zur Natur und Menschen auch die Landschaft, die Umgebung, in der man baut, ganz
in das Programm hineinzuziehen. Hierbei muss es ganz gleichgültig sein,
am Maßstab des Baumeisters ganz allgemein gemessen, ob man einen Karnickelstall
baut, einen Baum pflanzt, ein Ein-Familien-Haus oder eine Fabrik errichtet.
Dann wirkt der Architekt im nationalsozialistischen Geiste, dann wird sein Beruf
auch wieder ein wahrhaft königlicher und von der Gesamtheit gewürdigter
und anerkannter sein.
Nachdem der Vortragende noch über die Bauberatung gesprochen und dabei
auf die Wichtigkeit hingewiesen hatte, dass der Bauherr in der Wahl seiner Berater
vorsichtig sei und sich nur wirklicher Architekten bediene, schloss er mit einem
Wort des Führers, in dem es heißt: So wichtig für das Fortbestehen
eines Volkes seine heldischen Taten auf den Schlachtfeldern sein mögen,
wichtiger und jene überdauernd sind die Taten des Geistes, sind seine Bauten
und seine Lieder." |
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Die
Presseberichterstattung zeigt, dass Heymann sich - trotz der Aufforderung des
Landesleiters der Reichskammer der bildenden Künste - zu den Aufgaben des
Architekten äußerte. Im Original liest sich das so (S.11ff):
"Doch nun zu den heutigen Aufgaben des Architekten im nationalsozialistischen
Staat. Was stellt nun der nationalsozialistische Staat für Anforderungen
an diesen, was lehrt uns das vorhin Gesagte und was zeigten und die Lichtbilder?
Ich darf mich hier den Bekanntmachungen der Reichskammer der bildenden Künste
auszugsweise bedienen. Zunächst wer ist Architekt? Architekt ist derjenige,
welcher mitwirkt an der Ergänzung und Erhaltung von Kulturgut. Hierunter
ist zu verstehen, jede planende oder sonst gestaltende, leitende, anordnende,
betreuende oder begutachtende Tätigkeit, die geleistet wird für
Baugestaltung, die im Ortsbilde oder in der Landschaft sichtbar in Erscheinung
träte, ferner Bauvorhaben an oder in künstlerisch oder geschichtlich
wertvoller Bauwerke.
Hiermit soll gesagt sein, dass nicht die Befähigung zur Aufnahme in
die Reichskammer als Mitglied durch einen künstlerischen Nachweis zu
erbringen ist. Aufgenommen kann also jeder werden, der in vorhin genannten
Sinne baulich schafft. Die Befähigung hat der Betreffende selbst durch
seine Bauanträge bei der Behörde - der Baupolizei - zu erbringen,
diese entscheidet gemeinsam mit der Reichskammer, ob er künstlerisch
befähigt ist, oder nicht. Es findet also in der Auswirkung vorgenannter
Bestimmungen in erster Linie eine Ausschaltung der so genannten Fuscher statt.
Dem Landesleiter steht das Recht zu, nach wiederholter Mahnung diese wegen
Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit aus der Kammer auszuschließen
und damit die Berufsausübung als Architekt zu verbieten. (
)
Das Schaffen und Wirken des Architekten im nationalsozialistischen Staat
soll nicht allein abhängig sein von einer akademischen Bildung. So wichtig
diese sein mag, sie allein macht den Architekten nicht. Hierzu gehört,
wie wir schon zu Anfang von dem Kriegsbaumeister Vitruvius hörten, doch
wohl etwas mehr. Der Architekt muss neben Materie und das ist die Konstruktion
in all ihrer Vielseitigkeit, diese voll beherrschen. Er soll nicht nur Zeichner
sein und im landläufigen Sinne Bilder malen können, er muss, und
dies trifft sowohl den Bauberater, diesen in ganz besonderen Maße, aber
auch den Bauleiter und damit den beamteten Architekten, in künstlerischem
Sinne, im städtebaulichen Sinne, wie im konstruktiven Sinne Berater sein
für den Bauenden, wie auch den Handwerker. Neben seine zeichnerische
Gewandtheit, der überzeugenden Darstellung gehört unbedingt die
Beherrschung der Konstruktion und des zu bearbeitenden Materials.
Auch heute noch laufen im praktischen Leben Leute herum, die sich Architekt
nennen und von vielen auch als solche betrachtet werden, die aber von den
inneren Erfordernissen des eigentlichen architektonischen Schaffens gar keinen
Begriff haben. Durch das Zusammenkleben von Formen und das Zusammenzeichnen
von Bildchen glauben sie Baukunst zu treiben. Von dem Gebährprozess eines
rythmischen Organismus und dem Erziehungsprozess einer technischen Durchdetaillierung
haben diese kaum eine Vorstellung."
Vor dem Hintergrund der Mahnung: "Sie sind wohl Mitglied der Kammer,
dürfen aber zu den Anordnungen derselben öffentlich nicht Stellung
nehmen." ist Heymanns Verhalten bemerkenswert. Er "bedient"
sich in seinem Vortrag nicht nur der Bekanntmachungen der Reichskammer, er
kommentiert auch: "Hiermit soll gesagt sein
". Darüber
hinaus kritisiert er indirekt den Landesleiter. Zuerst hält er Stintz
sein Recht vor "nach wiederholter Mahnung diese (= "Fuscher")
wegen Unzuverlässigkeit und Unfähigkeit aus der Kammer auszuschließen
und damit die Berufsausübung als Architekt zu verbieten." Dann beschreibt
er die Wirklichkeit im Jahr 1937: "Auch heute noch laufen im praktischen
Leben Leute herum, die sich Architekt nennen und von vielen auch als solche
betrachtet werden, die aber von den inneren Erfordernissen des eigentlichen
architektonischen Schaffens gar keinen Begriff haben."
In den Unterlagen, die den oben beschriebenen Vorgang dokumentieren,
befinden sich jedoch keine weiteren Schreiben der Reichskammer zum Thema.
Ob der Landesleiter von einer Rüge des unbotmäßigen Stadtbaumeisters
a.D. Heymann absah, sie mündlich erteilte oder die Schriftstücke
fehlen, bleibt unbeantwortet.
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