Fragen an Dr. Alexander Sperk zum

Gutachten zur Einschätzung der Person Felix Graf von Luckner (1881-1966) hinsichtlich Straßenbennenung in der Stadt Halle, Teil II

(1)

In Ihrem Gutachten steht, dass Hitler und Goebbels bereit gewesen seien, Luckner „gewisse Summen“ z.V. zu stellen. Das Geld habe gereicht, um das Schiff auszulösen. Sie erwähnen später eine „Finanzspritze der NS-Regierung“

Ich kann nicht nachvollziehen, wie Sie zu dieser Aussage kommen.

Frankenstein schreibt, dass das Propagandaministerium vorschlug, zum Start der Werbeaktion solle Reichskanzler Hitler 1.000 RM beisteuern. Der RK stimmte zu.

Weder Frankenstein noch Seilkopf schreibt, dass das staatliche Geld für die Auslöse gereicht habe. Vielmehr muss die vom Propagandaministerium logistisch unterstützte Sammlung die restlichen 19.000 RM erbracht haben.

Übrigens war das Schiff am 15.12.33 seit drei Tagen in Richtung Deutschland unterwegs . Da die Zahlung in Höhe von 1000RM erst nach dem 6.1.34 erfolgt sein kann , war es Luckner wohl gelungen, ohne den Betrag aus der Reichskanzlei (RK) das Schiff freizukaufen.

(2)

Im Gutachten steht, Hitlers „Hauptgrund“, Luckner Geld zu geben, sei die „Boykottbewegung“ gegen Juden und die Diskriminierung der „Juden überhaupt“ gewesen. (Der „Antisemitismus“ habe „insbesondere“ in USA eine „riesige Welle der Empörung“ ausgelöst; die „jüdische Lobby“ dort habe die US-Bevölkerung zum Boykott deutscher Waren aufgerufen.)

Auch hier kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie zu der Aussage kommen.

Es fehlen Quellenangaben. Eine Überprüfung bei Frankenstein und Seilkopf ergab, dass Sie sich weder auf den einen, noch auf den anderen stützen.

Problematisch ist, dass Sie keine Zeitangaben machen. Der erste Betrag aus der RK floß zwischen Januar und Juni 1934 (1000RM); der zweite Betrag im Mai 1937. (15.000RM)

Gab es während dieser langen Zeit ständig eine „riesige Welle der Empörung“?

Es entsteht der Eindruck, Luckner habe insbesondere den Umgang des NS-Staates mit Juden verschleiern sollen. Dazu müssten Sie Dokumente vorlegen, die diese Beauftragung für a) die Überführung (Ende 1933, Anfang 1934) und b) die Australienreise (1937-39) nachweist.

Meines Erachtens müssten Sie ebenfalls Dokumente vorlegen, die beweisen, dass es Hitlers „Hauptgrund“ war: Es geht hier um Hitlers persönliche Motivation, Luckner zu einem bestimmten (!) Zeitpunkt zu unterstützen. Luckner sollte, so der Eindruck, den Ihr Gutachten vermittelt, als ziel- und zeitgenaue Propagandawaffe eingesetzt werden. Ziele waren dabei, so könnte man denken, einerseits die „jüdische Lobby“, andererseits die „amerikanische Bevölkerung“. Außerdem entsteht der Eindruck, Hitler haben mit Luckner besonders enge Beziehungen gepflegt.

(3)

Im Gutachten steht, Luckner habe das Geld für die Auslandsreisen nicht sofort bekommen: „Erst erwarteten die NS Belege für seine nationalsozialistische Einstellung.“ Die Belege habe Luckner durch „Vorträge oder anderweitigen Veranstaltungen“ während der Jahre 1933-37 erbracht.

Wieder fehlen die Quellenangaben. Eine Überprüfung bei Frankenstein und Seilkopf ergab, dass Sie sich für diese Aussage weder auf den einen, noch auf den anderen stützen.

Überlegt der Leser sich, dass zwischen Ankunft Luckners in Deutschland (6.33) und Abfahrt mit dem neuen Schiff (5.37) immerhin vier Jahre liegen, steigt ein merkwürdiges Bild vor ihm auf: Auf der einen Seite der tatendurstige und unternehmenslustige `Seeteufel´, auf der anderen Seite die psychologisch raffinierten NS: „Zeige uns erst Deine wahre Gesinnung, dann darfst Du auch wieder auf Weltreise gehen.“

Vier Jahre lang, folgte man Ihrer Argumentation, mußte Luckner die richtige Gesinnung zeigen, bis er aus Sicht der Partei endlich für die Aufklärungsarbeit reif war. Übrigens verleitet Ihre Behauptung auch zu dem Gedanken, dass sich die NS täuschen ließen; schließlich „wissen“ wir (Bericht des Pg. Oesterreich), dass Luckner eben gerade nicht linientreu gewesen ist.

Liegen die Gründe dafür, dass er das RK-Geld nicht „sofort“ bekam, nicht doch woanders?

Im Fall der Überführung brauchte er es nicht mehr, da er schon genügend hatte. Auch im Fall der Amerika-/Australienfahrt 1937/39 brauchte er es nicht „sofort“, wenn überhaupt: Schließlich war im August 1934 sein Schiff bei einem Brand zerstört worden; erst im Juni 1936 kaufte er das neue Schiff – ebenfalls ohne Geld aus der RK.

(4)

Im Gutachten steht, „die Nazis“ hätten nach der Machtübernahme 1933 Luckner wegen seiner Logenmitgliedschaft „Redeverbot“ erteilt, es vor seiner Ankunft im Juni jedoch wieder aufgehoben worden. Erneut sei durch das Reichsinnenministerium am 7.8.35 ein Redeverbot erteilt worden, „allerdings nur für Veranstaltungen von NSDAP-Gliederungen bzw. Organisationen." Das Redeverbot sei im August 1936 wieder aufgehoben worden.

Das (zweite) Verbot sei entweder nicht überall bekannt gewesen oder nur halbherzig umgesetzt worden. So habe (Sie zitieren hier einen Bericht der Stapo MD) ein NS-Mann auf einer NS-Tagung den Besuch „eines Vortrags des Grafen Luckner für Parteigenossen“ verboten. (2.11.35) Weiterhin sei in Genthin gegen „den Besuch der Versammlung“, die dort stattfand, von „Mitgliedern der SS Stimmung gemacht“ worden. (15.11.35) Die Angehörigen der SS durften die Versammlung „in Uniform nicht besuchen.“ Sie schreiben, Luckner hätte „gemäß dem Redeverbot für NSDAP-Veranstaltungen“ nicht sprechen dürfen. Luckner habe sich „offenbar“ trotz des Redeverbots weiterhin um Vortragstermine „auch für NSDAP-Veranstaltungen“ bemüht.

Das in Ihrem Gutachten angegebene Datum der Verhängung des zweiten Redeverbots (7.8.35) stimmt nicht mit der Angabe bei Seilkopf überein, der „Januar 1935“ nennt. Frankenstein zitiert (181) Heydrich, der an Parteirichter Buch schreibt: „Das Redeverbot wurde Anfang 1935 ausgesprochen.“ Heydrich sei derjenige gewesen, der die Aufhebung des zweiten Verbots mit Schreiben vom 1.7.36 beantragt hatte.

Die im Gutachten genannte Erteilung des Verbots durch das Reichsinnenministerium mutet merkwürdig an, wird es doch lt. Abschlußbericht Kraells durch den „Chef des Zentralamts des Obersten Parteigerichts“ aufgehoben. Müsste dann nicht auch das Oberste Parteigericht das Verbot ausgesprochen haben?

Auf Seite 9, Abschnitt 2, greifen Sie dann auf einen Lageberichte der Stapo MD zurück. Sie scheinen nachweisen zu wollen, dass Luckner NSDAP-Veranstaltungen besucht hat, trotz Redeverbots. Ihre Quelle weist jedoch lediglich nach, dass a) auf einer NS-Tagung für die Teilnehmer der Besuch eines Vortrags Luckners verboten wurde. Sie weist nicht nach, dass der Vortrag im Rahmen der Tagung gehalten werden sollte, geschweige denn, dass Luckner sich bemüht hat, auf der Tagung zu sprechen. Weiterhin weist Ihre Quelle nach, dass b) Mitglieder der SS gegen den Besuch einer Luckner-Versammlung Stimmung machten. Sie weist aber nicht nach, dass es sich um eine SS-eigene Versammlung handelte. Der in der Quelle zu findende Hinweis, dass SS-Mitglieder die Versammlung „in Uniform“ nicht besuchen durften, schließt nicht aus, dass SS-Mitglieder die Versammlung ohne Uniform besuchten durften.

Es könnte sich also in beiden Fällen um Veranstaltungen gehandelt haben, die weder von der NSDAP noch von der SS organisiert wurden, sondern von anderen Trägern (Gasthöfe, Kriegervereine etc.). Diesen Veranstaltungen anderer Träger durften im Fall a) NSDAP-Mitglieder nicht und im Fall b) SS-Mitglieder nur ohne Uniform beiwohnen.

(5)

Im Gutachten steht, „neben“ der Werbung für den NS und der Pflege persönlicher Kontakte habe Luckner sich „von der NS-Prominenz hofieren“ lassen. (Beispiel: Eröffnung der Heeres- und Luftnachrichtenschule 1936) Luckner habe Halles OB „Dr. Dr. Johannes Weidemann (...) seit 1941 SS-Standartenführer (...) einer der überzeugtesten NS in Halle“ geschätzt.

Sie greifen hier auf Quellen im Stadtarchiv und im Bundesfilmarchiv zurück. Weder Frankenstein noch Seilkopf schreiben darüber, dass Luckner sich „hofieren“ ließ. Ich habe mich gefragt: Was heißt eigentlich „sich hofieren lassen“? Den „Hof machen lassen“ soll heißen, andere dafür Sorge tragen zu lassen, dass es einem (standesgemäß) gut geht. Luckner soll es sich also gefallen lassen haben, dass die NS-Prominenz dafür Sorge trug, dass es ihm (standesgemäß) gut ging.

Was genau tat die „NS-Prominenz“, damit es Luckner gut ging? Sie ließ es zu, dass er während der Eröffnung „bei der Militärparade in Galauniform auf der Tribüne“ stehen durfte. Wenn man das im Sinne eines Hofierens gelten lassen will, schmeichelten die Veranstalter Luckners Selbstdarstellungsbedürfnis. Alle anderen Aktivitäten gingen von Luckner aus: Er sorgte dafür, dass es den anderen gut ging: Luckner verteilte „gut gelaunt“ Autogrammkarten an NSDAP-Mitglieder und er unterhielt sich „angeregt“ mit Weidemann.

Meines Erachtens stände ein Hofieren Luckners durch die Nationalsozialisten auch im Widerspruch zum ausgesprochenen Redeverbot und der von Ihnen aus den Lageberichten der Stapo (MD) bei NSDAP und SS vorherrschenden Stimmung gegen Luckner.

Sie schreiben, Luckner habe Weidemann „geschätzt“. Sie geben keine Quellenangabe für diese Information. Frankenstein und Seilkopf habe ich ebenfalls keine derartige Wertung entnehmen können. Schlussfolgern Sie diese „Schätzung“ allein daraus, dass Luckner sich „angeregt“ mit OB Weidemann unterhielt?

(6)

Im Gutachten steht, dass der Kontakt Luckners zu den NS nicht abriss. So sei „belegt“, dass Hitler den Seeteufel „nicht nur 1933, sondern auch in den Folgejahren in der Reichskanzlei mehrmals empfangen hat.“

Sie geben keinen Beleg für die wiederholten Empfänge an. Frankenstein schreibt, „Hitler empfing Luckner mehrmals“ Seilkopf äußert sich nicht. Also stützen Sie sich bei Ihrer Information auf Frankenstein. Da aber Frankenstein keine Quelle für seine Information angibt, steht Ihre Aussage meines Erachtens auf wackeligen Füßen.

(7)

Im Gutachten steht, dass Luckner die Fahrt nicht, „wie von ihm zugesichert“ als Propaganda-Tour für „Nazi-Deutschland, sondern als privaten Ausflug“ nutzte. Berichte von „Crew-Mitgliedern“ verdeutlichten, dass „Luckner vom eigentlichen Ziel der Reise abkam.“

Sie greifen hier auf Frankenstein und Seilkopf zurück. Sie können bei Ihrem Verweis auf eine Zusicherung Luckners nur auf die von Ihnen bei Frankenstein entnommenen Empfänge bei Hitler verweisen. Sie können keinen „Vertrag“ vorlegen, in dem Luckners Zusicherungen als Gegenleistung für die Hitler-Spende niedergelegt sind.

Im Zusammenhang mit dem „privaten Ausflug“ ist die Aussage Kraells im vorläufigen Abschlußbericht vom 21.8.39 interessant: „Rein äußerlich war die Fahrt als private Vergnügungsreise aufgezogen. (...) Die (...) Mannschaften dürften schwerlich in der Lage sein, ein (...) Urteil über den Erfolg der Mission (...) abzugeben. Vor allem dürfte ihnen das Verständnis für die getarnte Form der Propagandatätigkeit und für deren tatsächliche Schwierigkeiten abgehen.“

Meines Erachtens geben Sie damit unkritisch den Bericht von Oestereich wieder, der Luckner im Auftrag der NSDAP beobachtete.

Weiterhin verweisen Sie auf die Berichte der „Crew-Mitglieder“ und Aussagen der „Besatzungsmitglieder“ – ohne Vorbehalt bzgl. des Wahrheitsgehalts.

Heydrich schreibt (8.7.38) in Bezug auf die Berichte Nowacks/Teufels für die Zeit Luckners bis 1933 in USA: „...ich (muss) ausdrücklich bemerken, dass ich diese Berichte über die Tätigkeit des Grafen Luckner im Auslande einer Nachprüfung nicht unterziehen konnte.“ Kraell schreibt dazu im vorläufigen Abschlußbericht (21.8.39): „Eine einigermaßen vollständige und gerechte Aufklärung (...) wird zeitraubend und nicht ohne Anhören von Auslandsstellen und im Ausland lebender Personen möglich sein.“ Lehmann schreibt im Abschlußbericht (19.12.39), „daß unter den gegenwärtigen Umständen diese Ermittlungen nicht durchgeführt werden können.“ Lammers schreibt (25.1.40) , daß die „erhobenen Beschuldigungen auf sich beruhen bleiben können.“

Sie nutzen die Beschuldigungen Nowacks, Teufels und Oestreichs für Ihre Argumentation, ohne kritisch anzumerken, dass diese Beschuldigungen nie nachgeprüft wurden.

Norbert Böhnke, 12.2.06

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